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Unsere Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte



Wenn Sie Rat und Hilfe rund um die Familie, rund um die Immobilie, vor und nach dem Erbfall brauchen, steht Ihnen stets einer der darauf spezialisierten Partner persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Bitte informieren Sie sich jeweils auch über unseren speziellen Service, der Ihnen den entscheidenden Vorsprung verschaffen kann.

Ehe- und Familienrecht

Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht

Erbrecht und Pflichtteilsrecht

Privates Baurecht


Andere Rechtsgebiete
Wir helfen Ihnen gerne auch in anderen Rechtsgebieten durch ständige berufliche Kooperation mit hochspezialisierten Anwälten weiter. Erkundigen Sie sich einfach bei uns, sicher werden wir eine Lösung für Sie finden.




 

Ehe- und Familienrecht



Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, Beratung oder Vertragsgestaltung, bei stets persönlicher Bearbeitung durch die langjährig spezialisierte Partnerin, zum Beispiel bei
  1. Ehescheidungen
  2. Elterlichem Sorge- und Umgangsrecht
  3. Unterhalt
  4. Versorgungsausgleich
  5. Zugewinnausgleich
  6. Vermögensauseinandersetzung
  7. Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
  8. Nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  9. Binationalen Ehen und Partnerschaften
  10. Opferschutz in Fällen häuslicher Gewalt: Gerichtliche Schutzanordnungen, strafrechtliche Nebenklagen

Unser spezieller Service für Sie

Wir helfen Ihnen durch Teilnahme bei Anwälte im Dialog auch mit Speziallösungen bei familienrechtlichen Problemen, wenn Mediation oder Schiedsverfahren nicht in Frage kommen, die Auseinandersetzung aber dennoch mit einem Höchstmaß an Sachlichkeit und Fairness auf beiden Seiten ausgetragen werden soll.

Erstberatung und weitere Vergütung

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Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht



Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, Beratung oder Vertragsgestaltung, bei stets persönlicher Bearbeitung durch den langjährig spezialisierten Partner, zum Beispiel bei
  1. Räumungsklagen und Geltendmachung von Mietrückständen im Gewerbe- und Wohnraummietrecht
  2. Abschluss von Gewerbemietverträgen oder Pachtverträgen
  3. Kautionsforderungen und Rückbauverpflichtungen
  4. Beschlußanfechtungsklagen, der Geltendmachung von Wohngeldforderungen oder bei Baumaßnahmen in der WEG
  5. Immobilienerwerb und Immobilienveräußerung, Bauträgerkauf- oder Bauträgerverkauf


Unser spezieller Service für Sie

Wir können Ihnen auch bei fallbezogenen technischen Fragen, zum Beispiel bei Mängeln der Wohnung oder des Kaufobjekts, durch berufsübergreifende Kooperation mit Fachkundigen aus dem Bauwesen schnell und unbürokratisch weiterhelfen.

Mehr zu unseren Kooperationen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht

Erstberatung und weitere Vergütung

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Erbrecht und Pflichtteilsrecht



Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, Beratung oder Vertragsgestaltung, bei stets persönlicher Bearbeitung durch den langjährig spezialisierten Partner, zum Beispiel
  1. bei Regelung der Erbfolge durch Vertrag oder Testament, lebzeitige Schenkung, Pflichtteilsverzicht
  2. bei der Erbauseinandersetzung
  3. im Pflichtteilsrecht: bei Streitigkeiten über Pflichtteils- und Pflichteilsergänzungsansprüche
  4. bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Unser spezieller Service für Sie

Wir können Ihnen auch bei fallbezogenen medizinischen Fragen, z.B. bei der Einschätzung der Geschäfts- und Testierfähigkeit, oder der medizinisch korrekten Abfassung einer Patientenverfügung, durch berufsübergreifende Kooperation mit einer Fachärztin für innere Medizin und Geriatrie schnell und unbürokratisch weiterhelfen.

Darüber hinaus können wir Ihnen auch durch Teilnahme bei Anwälte im Dialog mit Speziallösungen bei erbrechtlichen Problemen, wenn Mediation oder Schiedsverfahren nicht in Frage kommen, die Auseinandersetzung aber dennoch mit einem Höchstmaß an Sachlichkeit und Fairness auf beiden Seiten ausgetragen werden soll, zur Seite stehen.

Mehr zu unseren Kooperationen im Erbrecht

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Privates Baurecht



Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, Beratung oder Vertragsgestaltung, bei stets persönlicher Bearbeitung durch den langjährig spezialisierten Partner, zum Beispiel

  1. bei Baumängeln, Bauverträgen
  2. bei Geltendmachung von Werklohnforderungen und Architektenhonoraren
  3. bei selbstständigen Beweisverfahren

Unser spezieller Service für Sie

Wir können Ihnen auch bei fallbezogenen bautechnischen Fragen, zum Beispiel bei Baumängeln, der Prüfung von Leistungsverzeichnissen, Handwerkerrechnungen o.ä. durch berufsübergreifende Kooperation mit Fachkundigen aus dem Bauwesen schnell und unbürokratisch weiterhelfen.

Mehr zu unseren Kooperationen im Baurecht

Erstberatung und weitere Vergütung

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